Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
COVID-19-Schulverordnung 2022/23
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 328/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 137/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen; 80/02 Forstrecht
Beachte
Tritt mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft (vgl. § 16).Tritt mit dem Ende des Schuljahres 2022/23 außer Kraft vergleiche Paragraph 16,).
Text
Hygiene- und Präventionskonzept
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,An jeder Schule ist bis zum Ende der ersten beiden Schulwochen des Schuljahres 2022/23 durch die Schulleitung ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erstellen. Die Einhaltung der Hygiene- und Präventionsmaßnahmen ist durch die Schulleitung zu gewährleisten, welche als Hygiene- und Präventionsbeauftragter tätig wird; diese kann eine Lehrperson als Hygiene- und Präventionsbeauftragten ermächtigen.
(2)Absatz 2,Das Hygiene- und Präventionskonzept hat jedenfalls
ein Lüftungskonzept, das für Bewegung und Sport sowie bei Singen und Musizieren jedenfalls eine höhere Frequenz als für den Unterricht in anderen Gegenständen vorzusehen hat,
eine Vorbereitung der Infrastruktur einschließlich der Möglichkeit zur Nutzung zusätzlicher Räume für schulische Zwecke,
bei Kontakt mit dem Schularzt die Anwendung der Regelung für Kontakte mit einem niedergelassenen Arzt,
Regelungen über die Bereitstellung und Lagerung von MNS, Testmaterial, Desinfektionsmittel am Schulstandort einschließlich der Kalkulation von Bestell- und Lieferzeiten und
eine Konzeption für die Organisation des Unterrichts einschließlich mehrtägiger Schulveranstaltungen mit welchen eine Übernachtung verbunden ist und des fachpraktischen Unterrichts
zu enthalten.
Schlagworte
Hygienekonzept, Hygienemaßnahme, Hygienebeauftragter, Hygienebeauftragte, Bestellzeit
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2023
Dokumentnummer
NOR40246932