Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
HVDC Anforderungs-V
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 352/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Text
Blindleistungsregelungsmodus
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Ergänzend zu Art. 22 Abs. 3 lit. b der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass das Totband für die Spannungsregelung in Schritten von 0,5 % bezogen auf den Referenzwert 1 p.u anpassbar sein muss.Ergänzend zu Artikel 22, Absatz 3, Litera b, der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass das Totband für die Spannungsregelung in Schritten von 0,5 % bezogen auf den Referenzwert 1 p.u anpassbar sein muss.
(2)Absatz 2,Ergänzend zu Art. 22 Abs. 3 lit. c der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt:Ergänzend zu Artikel 22, Absatz 3, Litera c, der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt:
Die Zeit t1 muss zwischen 0,1 und 10 Sekunden einstellbar sein. Sofern der relevante Netzbetreiber keine anderwärtige Vorgabe macht, ist ein Wert von 5 Sekunden zu verwenden.
Die Zeit t2 muss zwischen 1 und 60 Sekunden einstellbar sein. Sofern der relevante Netzbetreiber keine anderwärtige Vorgabe macht, ist ein Wert von 30 Sekunden zu verwenden.
(3)Absatz 3,Ergänzend zu Art. 22 Abs. 3 lit. d der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt:Ergänzend zu Artikel 22, Absatz 3, Litera d, der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt:
Bereich des Gradienten: 2 – 6;
Schrittweite des Gradienten: 0,5.
(4)Absatz 4,Ergänzend zu Art. 22 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass für den Blindleistungsregelungsmodus eine Schrittweite von 10 MVAr zu verwenden, außer der relevante Netzbetreiber gibt schriftlich eine anderwärtige Vorgabe vor.Ergänzend zu Artikel 22, Absatz 4, der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass für den Blindleistungsregelungsmodus eine Schrittweite von 10 MVAr zu verwenden, außer der relevante Netzbetreiber gibt schriftlich eine anderwärtige Vorgabe vor.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022
Dokumentnummer
NOR40247144