Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
HVDC Anforderungs-V
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 352/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Text
Bereitstellung einer dynamischen Blindstromstützung bei Fehlern
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Ergänzend zu Art. 19 Abs. 1 bis 3 lit. b und lit. c der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass HGÜ-Systeme bei symmetrischen und unsymmetrischen Fehlern unter den folgenden Bedingungen eine dynamische Blindstromstützung bereitstellen müssen:Ergänzend zu Artikel 19, Absatz eins bis 3 Litera b und Litera c, der Verordnung (EU) 2016/1447 wird festgelegt, dass HGÜ-Systeme bei symmetrischen und unsymmetrischen Fehlern unter den folgenden Bedingungen eine dynamische Blindstromstützung bereitstellen müssen:
Für die Festlegungen der Z 2 und 3 gelten folgende Definitionen:Für die Festlegungen der Ziffer 2 und 3 gelten folgende Definitionen:
ΔiB1 = k * Δu1
ΔiB2 = k * Δu2
ΔiB1...zusätzlicher Blindstrom im Mitsystem
ΔiB2...zusätzlicher Blindstrom im Gegensystem
Δu1...Änderung der Mitsystemspannung
Δu2...Änderung der Gegensystemspannung
k…Verstärkungsfaktor (2 ≤ k ≤ 6); einstellbar in Schritten von 0,5
Beim Auftreten einer sprunghaften Spannungsänderung bzw. bei einer Spannung am Netzanschlusspunkt von > 1,1 p.u. oder < 0,9 p.u. müssen HGÜ-Systeme die Spannung durch Erhöhung oder Absenkung eines zusätzlichen Blindstromes ΔiB1,2 im Mit- und Gegensystem stützen.
Der zusätzliche Blindstrom ΔiB1,2 ist proportional zur Spannungsabweichung Δu1,2 und einem Verstärkungsfaktor k, welcher vom relevanten Netzbetreiber unter Berücksichtigung der wesentlichen Impedanzen zwischen dem HGÜ-System und dem Netzanschlusspunkt vorgegeben wird. Sofern der relevante Netzbetreiber keine anderwärtige Vorgabe für den Verstärkungsfaktor k macht, ist ein Wert k = 2 zu wählen.
(2)Absatz 2,Nach Fehlerende erfolgt der Übergang von der dynamischen Blindstromstützung zur statischen Spannungshaltung. Der Übergang hat kontinuierlich und nicht sprunghaft zu erfolgen. HGÜ-Systeme müssen in der Lage sein, einen Blindstrom von mindestens der Höhe des Bemessungsstromes einzuspeisen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022
Dokumentnummer
NOR40247141