Rechtstracker.at

Art. 6

Fassungen
ab 01.10.2022 — BGBl. III Nr. 145/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute01.10.2022 BGBl. III Nr. 145/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2022,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.10.2022BGBl. III Nr. 145/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

ARTIKEL 6

SICHERHEITSUNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN FÜR PERSONEN

(1) Im Rahmen dieses Abkommens anerkennt jede Partei die von der anderen Partei ausgestellten Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen.

(2) Die Zuständigen Behörden unterstützen einander auf Ersuchen und gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen bei den für die Anwendung dieses Abkommens notwendigen Sicherheitsüberprüfungen.

(3) Im Rahmen dieses Abkommens informieren die Zuständigen Behörden einander unverzüglich über Widerruf und alle Änderungen von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen, insbesondere über eine Änderung der Klassifizierungsstufe.

(4) Auf Ersuchen der Zuständigen Behörde einer Partei stellt die Zuständige Behörde der anderen Partei eine schriftliche Bestätigung aus, dass eine Person zum Zugang zu Klassifizierten Informationen berechtigt ist.

(5) Nur Personen, die die Voraussetzungen des Zugangserfordernisses (Need to Know) erfüllen und die entsprechend unterwiesen wurden, wird der Zugang zu Informationen, die als EINGESCHRÄNKT / RISERVATO / RESTRICTED eingestuft und gekennzeichnet sind, gewährt.

(6) Nur Personen, die die Voraussetzungen des Zugangserfordernisses (Need to Know) erfüllen, über eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für eine entsprechende Klassifizierungsstufe verfügen und entsprechend regelmäßig unterwiesen werden, wird der Zugang zu Informationen, die als VERTRAULICH / RISERVATISSIMO / CONFIDENTIAL und höher eingestuft und gekennzeichnet sind, gewährt.

Im RIS seit

04.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2022

Gesetzesnummer

20012028

Dokumentnummer

NOR40247292