Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 289/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 157Paragraph 157
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Auflagen und Verpflichtungen
§ 157.Paragraph 157,
(1)Absatz eins,Für Aktivitäten gemäß § 155 Z 1 bis 3 muss eine von einem unabhängigen, im Bereich der Biodiversität qualifizierten Experten oder Gremium erstellte Projektspezifikation vorgelegt werden. Folgende Nachweise sind zu erbringen:Für Aktivitäten gemäß Paragraph 155, Ziffer eins bis 3 muss eine von einem unabhängigen, im Bereich der Biodiversität qualifizierten Experten oder Gremium erstellte Projektspezifikation vorgelegt werden. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Hinsichtlich § 155 Z 1 Nachweis über die Art, Menge und Kosten der durchgeführten Umweltmaßnahmen; gegebenenfalls Flurstückangaben bzw. Feldblockangaben der Blühflächen, die für wildlebende Pflanzen angelegt wurden;Hinsichtlich Paragraph 155, Ziffer eins, Nachweis über die Art, Menge und Kosten der durchgeführten Umweltmaßnahmen; gegebenenfalls Flurstückangaben bzw. Feldblockangaben der Blühflächen, die für wildlebende Pflanzen angelegt wurden;
Hinsichtlich § 155 Z 2 Nachweis über die Fläche und die für die Anlage und Pflege der Pflanzendecke übernommenen Kosten;Hinsichtlich Paragraph 155, Ziffer 2, Nachweis über die Fläche und die für die Anlage und Pflege der Pflanzendecke übernommenen Kosten;
Hinsichtlich § 155 Z 3 Nachweis der betreffenden Gebiete, des umgesetzten Bewirtschaftungsplans und der für die durchgeführte Umweltmaßnahme übernommenen Zusatzkosten.Hinsichtlich Paragraph 155, Ziffer 3, Nachweis der betreffenden Gebiete, des umgesetzten Bewirtschaftungsplans und der für die durchgeführte Umweltmaßnahme übernommenen Zusatzkosten.
(2)Absatz 2,Für Aktivitäten gemäß § 155 Z 4 ist ein Nachweis über die Bedrohung durch genetische Erosion (zB Sorte nur noch in der Genbank vorhanden) vorzulegen und sind die angebauten bedrohten Sorten, Herkunft, Arten und Kosten des verwendeten Saat- und Pflanzgutes, die Kosten des konventionellen Saat- und Pflanzgutes und die Mindererträge zu dokumentieren.Für Aktivitäten gemäß Paragraph 155, Ziffer 4, ist ein Nachweis über die Bedrohung durch genetische Erosion (zB Sorte nur noch in der Genbank vorhanden) vorzulegen und sind die angebauten bedrohten Sorten, Herkunft, Arten und Kosten des verwendeten Saat- und Pflanzgutes, die Kosten des konventionellen Saat- und Pflanzgutes und die Mindererträge zu dokumentieren.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023
Dokumentnummer
NOR40255978