Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 178Paragraph 178
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
19. Abschnitt
Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse (47-18)
Fördergegenstände
§ 178.Paragraph 178,
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
Investition in nachhaltige Logistiksysteme sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport:
Neubau von klimaschonenden Kühllagern und Lagerräumen,
Verbesserung vorhandener Lagerungstechnik (zB CA- und ULO-Technik, N2-Separator der Umgebungsluft zur Herstellung optimaler Lagerbedingungen im CA-Lager), auch in Bezug auf die Klimaschonung,
Zusätzliche Ausrüstung von Transportfahrzeugen für den gekühlten Transport,
Anschaffung produktspezifischer, qualitätserhaltender Aufbereitungsanlagen,
Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bestehender Lagerräume und Lager, sowie von Sortier-, Verarbeitungs- und Verpackungstechnik, mit besonderem Fokus auf die Klimaschonung und
Erstellung nachhaltiger Logistikkonzepte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.
Schlagworte
Sanierungsarbeit, Sortiertechnik, Verarbeitungstechnik
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Dokumentnummer
NOR40248035