Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 464/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ausgehend von der höchsten Führungsebene zu verwirklichen.
(2)Absatz 2,Struktur- und Reorganisationsprogramme haben bestmöglich auf die Zielsetzungen der Frauenförderung Bedacht zu nehmen.
(3)Absatz 3,Die Maßnahmen zur Frauenförderung sind in das System der Personalplanung und Personalentwicklung zu integrieren. In Arbeitsgruppen zur Umsetzung von Verwaltungsreformmaßnahmen, Personalplanung und Personalentwicklung, Neuorganisation und Zukunftsprojekten, wie zB bei Verwaltungs-Innovationsprogrammen, ist auf einen verpflichtenden Frauenanteil von mindestens 50 vH hinzuwirken.
(4)Absatz 4,Bestehende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer sind durch personelle und organisatorische Maßnahmen auszugleichen.
Schlagworte
Personalentwicklung, Strukturprogramm
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022
Dokumentnummer
NOR40249020