Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (Bund – Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 199/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 199 aus 2022,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 9
Berichtswesen
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen des Lenkungsausschusses ein Berichtswesen zu etablieren.
(2)Absatz 2,Das Berichtswesen hat über den aktuellen Planungs- und Baufortschritt sowie über die Kostenentwicklung und die entsprechende Gesamtsicht zu informieren. Zu diesem Zweck hat das Berichtswesen folgende Berichte und Dokumente (in den angegebenen Intervallen) zu umfassen:
Monatsweise Zusammenstellung der Ausgaben (halbjährlich),
Bericht über den Baufortschritt inkl. der abgeschlossenen Bauabschnitte und Plan-Ist-Vergleich (halbjährlich),
Plan-Ist-Vergleich für das erste Halbjahr (halbjährlich),
Rechnungsabschluss für das abgelaufene Wirtschaftsjahr inkl. Ergänzungen (jährlich),
Vorschau-Bericht zur Grobplanung inkl. Ergänzungen (halbjährlich),
Vorschau-Bericht zur Feinplanung (halbjährlich) sowie
(3)Absatz 3,Der Lenkungsausschuss kann eine Ausweitung oder Reduktion des Berichtswesens oder eine Änderung der in Abs. 2 festgelegten Intervalle beschließen.Der Lenkungsausschuss kann eine Ausweitung oder Reduktion des Berichtswesens oder eine Änderung der in Absatz 2, festgelegten Intervalle beschließen.
Schlagworte
Planungsfortschritt
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2025
Dokumentnummer
NOR40249094