Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan BMK
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 481/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gender Budgeting
§ 10.Paragraph 10,
In den Richtlinien und Kriterien für die Budgeterstellung und die Budgetzuteilung sind die gesetzlichen Frauenförderungsgebote des B-GlBG und die in dieser Verordnung enthaltenen Förderungsmaßnahmen als planungs- und verteilungsrelevante Gesichtspunkte aufzunehmen. Budgetanträge, die insbesondere der Unterrepräsentation oder Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, sind vorrangig zu reihen und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022
Dokumentnummer
NOR40249412