Rechtstracker.at

§ 18

Fassungen
ab 23.12.2022 — BGBl. II Nr. 481/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 18 heute23.12.2022 BGBl. II Nr. 481/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Frauenförderungsplan BMK

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

23.12.2022BGBl. II Nr. 481/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Informationspflichten

Paragraph 18,

  1. Absatz eins,Der Dienstgeber hat alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsangelegenheiten relevanten Rechtsvorschriften und Informationen an der Dienststelle öffentlich aufzulegen und den Gleichbehandlungsbeauftragten und den Kontaktfrauen zur Verfügung zu stellen.
  2. Absatz 2,Der Frauenförderungsplan ist allen Bediensteten in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen und an jeder Dienststelle zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der jeweils geltende Frauenförderungsplan ist insbesondere auf der Webseite des Ministeriums sowie im Intranet zu veröffentlichen.
  3. Absatz 3,Den Bediensteten ist nach Absprache mit der jeweiligen Dienststellenleitung die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Gleichbehandlungsbeauftragten innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen.
  4. Absatz 4,In einschlägigen Publikationen des Ressorts ist für Beiträge der Gleichbehandlungsbeauftragten zu Gleichbehandlungsthemen genügend Raum vorzusehen.
  5. Absatz 5,Der Bericht nach Paragraph 12, B-GlBG, der über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung informiert, ist den Bediensteten des Ressorts bekannt zu machen.
  6. Absatz 6,Der Dienstgeber hat für die Beantwortung frauen- und elternrelevanter Rechtsfragen, Unterlagen dienst- und besoldungsrechtlicher Natur zur Verfügung zu stellen.

Schlagworte

Gleichbehandlungsangelegenheit

Im RIS seit

23.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20012128

Dokumentnummer

NOR40249420