Norm Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren – Änderungen der Ausführungsordnung× ▾ ‹›Gliederung Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren – Änderungen der Ausführungsordnung Fassungen (Gesetz) ab 25.01.2023 — BGBl. III Nr. 8/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.01.2023 BGBl. III Nr. 8/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 25.01.2023 Art. 1