Norm Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte× ▾ ‹›Gliederung Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fassungen (Gesetz) ab 02.02.2023 — BGBl. II Nr. 30/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.02.2023 BGBl. II Nr. 30/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.02.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1