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§ 3a

Fassungen
ab 25.02.2023 — BGBl. I Nr. 14/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3a heute25.02.2023 BGBl. I Nr. 14/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3 a

Inkrafttretensdatum

25.02.2023BGBl. I Nr. 14/2023

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Datenabfragen

Paragraph 3 a,

  1. Absatz eins,Die die Wohn- und Heizkostenzuschüsse gemäß Paragraph eins, Absatz 2 und Förderungen gemäß Paragraph eins, Absatz 4, abwickelnden Stellen sind zum Zweck der Überprüfung der Förderbarkeit der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers zur Transparenzportalabfrage gemäß Paragraph 32, Absatz 6, des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2012,, der Daten von Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerbern und den mit den Förderungswerberinnen bzw. den Förderungswerbern im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berechtigt.
  2. Absatz 2,Zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Förderverfahren, insbesondere der Feststellung oder Überprüfung der Voraussetzungen, der Förderwürdigkeit und der Höhe einer Leistung, der Sicherstellung einer hohen Datenqualität, der Kontrolle eines rechtmäßigen Leistungsbezugs sowie allfälliger Rückforderungen, sind die abwickelnden Stellen ermächtigt, nachstehende Daten der förderwerbenden bzw. fördernehmenden Person sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen automationsunterstützt aus dem Zentralen Melderegister zu erheben und zu verarbeiten, wobei die Abfrage auch eine Verknüpfungsabfrage im Sinn des Paragraph 16 a, Absatz 3, des Meldegesetzes 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1992,, nach dem Kriterium des Wohnsitzes umfasst:
    1. Ziffer eins
      Familien- und Vorname,
    2. Ziffer 2
      Geburtsdatum und
    3. Ziffer 3
      Adressdaten.

Schlagworte

Wohnkostenzuschuss, Familienname

Im RIS seit

27.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2023

Gesetzesnummer

20012185

Dokumentnummer

NOR40251230