Kurztitel
Abkommen über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 57/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2023,
Index
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH)
Text
Artikel 17
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in der Republik Österreich
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in Artikel 10, Artikel 12 Abs. 1 lit. a, b, c und d und Artikel 15 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, b, c und e angeführten Vorrechte und Befreiungen.Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in Artikel 10, Artikel 12 Absatz eins, Litera a, b, c und d und Artikel 15 Absatz eins und Absatz 2, Litera a, b, c und e angeführten Vorrechte und Befreiungen.