Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 48/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
41/05 Stiftungen, Fonds
Text
Erreichung des Stiftungszweckes
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Der Zweck der Stiftung soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
niederschwellige bewusstseinsbildende Aktivitäten in der Öffentlichkeit;
Ausstellungen und Führungen für Gruppen und Einzelpersonen;
Durchführung und Förderung von Veranstaltungen zur Verbreitung und Vertiefung des Wissens über die österreichische Bundesverfassung sowie über den Verfassungsgerichtshof;
Verleihung des Verfassungspreises zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über die Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit.Verleihung des Verfassungspreises zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über die Vermittlung und Darstellung der Bedeutung der Verfassung als Legitimationsgrundlage im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, sowie der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit.
(2)Absatz 2,Zur Erreichung des Stiftungszwecks ist die Stiftung angehalten, mit Einrichtungen des primären, sekundären und tertiären Bildungsbereiches, gesetzlichen Interessenvertretungen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie mit bereits in diesem Bereich tätigen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2024
Dokumentnummer
NOR40252963