Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung-BMJ
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 169/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 169 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
3. Abschnitt
Inhaltliche Ausgestaltung
Ressortspezifisches Einführungsmodul
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Die in § 1 Abs. 1 angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach dem Abschluss der Orientierungsphase ein ressortspezifisches Einführungsmodul zu absolvieren, das einen ersten Überblick über das Justizressort und seine Spezifika vermitteln soll.Die in Paragraph eins, Absatz eins, angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach dem Abschluss der Orientierungsphase ein ressortspezifisches Einführungsmodul zu absolvieren, das einen ersten Überblick über das Justizressort und seine Spezifika vermitteln soll.
(2)Absatz 2,Liegen bei der einzelnen Mitarbeiterin oder dem einzelnen Mitarbeiter frühere Praxiszeiten vor, durch welche die Inhalte des ressortspezifischen Einführungsmoduls ganz oder teilweise bereits vermittelt wurden, kann in diesem Ausmaß eine Anrechnung auf die Grundausbildung (§ 17) in Bezug auf diesen Ausbildungsteil erfolgen.Liegen bei der einzelnen Mitarbeiterin oder dem einzelnen Mitarbeiter frühere Praxiszeiten vor, durch welche die Inhalte des ressortspezifischen Einführungsmoduls ganz oder teilweise bereits vermittelt wurden, kann in diesem Ausmaß eine Anrechnung auf die Grundausbildung (Paragraph 17,) in Bezug auf diesen Ausbildungsteil erfolgen.
(3)Absatz 3,Die Reihenfolge der Lehrinhalte hat sich nach den praktischen und didaktischen Erfordernissen zu richten. Eine Prüfung über die vermittelten Lehrinhalte ist nicht vorgesehen.
(4)Absatz 4,Das ressortspezifische Einführungsmodul umfasst folgende Lehrinhalte:
Inhalt | Mindestdauer in Unterrichtseinheiten |
Organisation des öffentlichen Dienstes, Gerichtsorganisation und Strafvollzug in Grundzügen | 16 UE |
Kommunikation und Berufsethos (Grundlagen und -modelle der Kommunikation, Verhalten im Dienst, besondere Stellung der Justiz, Compliance, Gender Mainstreaming) | 8 UE |
Informationstechnologie; Datensicherheit und Datenschutz | 16 UE |
Mindestunterrichtseinheiten insgesamt: | 40 UE |
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Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023
Dokumentnummer
NOR40253318