Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
VA-Grundausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 182/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Erstorientierung
§ 5.Paragraph 5,
Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration der neuen Bediensteten in die Arbeitsprozesse gewährleisten. Die Einarbeitung umfasst insbesondere
die Unterweisung durch die jeweils Vorgesetzen sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
die Einschulung in die IT-Anwendungen der Volksanwaltschaft und
Informationen und Unterlagen zu den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht, Dienstethos und sprachlich sensibilisierte Kommunikation.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023
Dokumentnummer
NOR40253431