Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 186/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Festlegung des Auswahlverfahrens
§ 2.Paragraph 2,
Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025
Dokumentnummer
NOR40253510