Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 186/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des § 15 Abs. 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden unter Einhaltung der Bestimmung § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert. Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des Paragraph 15, Absatz 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden unter Einhaltung der Bestimmung Paragraph 206, TKG 2021 öffentlich konsultiert.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025
Dokumentnummer
NOR40253511