Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 242/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
§ 9.Paragraph 9,
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;Nutzungskategorie gemäß Paragraph 6, Absatz 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2023
Dokumentnummer
NOR40255214