Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 149/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 1
Zielsetzung
Ziel dieses Rahmenabkommens ist die Schaffung eines Rahmens für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien für die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen im Rahmen des österreichischen Soft Loan Programms zur Unterstützung von Sektoren/Projekten von gemeinsamen Interesse in der Republik Kenia.
Die finanzielle Kooperation zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, einschlägigen Politiken und Mandaten sowie mit ihren internationalen Verpflichtungen.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2023
Dokumentnummer
NOR40255896