Kurztitel
Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 149/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 2023,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
(Übersetzung)
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kenia vertreten durch das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 149/2023
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Rahmenabkommens wurden am 18. August bzw. 13. September 2023 abgegeben; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Art. 12 mit 1. Oktober 2023 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Rahmenabkommens wurden am 18. August bzw. 13. September 2023 abgegeben; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, mit 1. Oktober 2023 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der österreichische Bundesminister für Finanzen und das kenianische Ministerium für Finanzen und wirtschaftliche Planung (im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet),
geleitet von den traditionell freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern,
in Bekundung ihrer Zufriedenheit über die bisherige Zusammenarbeit im Rahmen der österreichischen Förderungsprogramme und den dabei erzielten bedeutenden Erfolgen,
in dem Wunsch, ihre Beziehungen im Hinblick auf eine Erweiterung der wirtschaftlichen und finanziellen Kooperation in Sektoren/Bereichen von beiderseitigem Interesse weiter zu stärken und zu vertiefen,
in der Erkenntnis, dass die Förderung der bilateralen Zusammenarbeit einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zu nachhaltigem Wachstum und Wohlstand beitragen kann,
sind wie folgt übereingekommen: