Norm Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse× ▾ ‹›Gliederung Suchen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse Fassungen (Gesetz) ab 13.10.2023 — BGBl. I Nr. 122/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.10.2023 BGBl. I Nr. 122/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3§ 4§ 5