Norm Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse× ▾ ‹›Gliederung Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse Fassungen (Gesetz) ab 13.10.2023 — BGBl. I Nr. 122/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.10.2023 BGBl. I Nr. 122/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 13.10.2023 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5