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Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (China)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.12.1996 — BGBl. III Nr. 179/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.12.1996 BGBl. III Nr. 179/2023 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (China)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2023,

Typ

Vertrag – China

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1996

Unterzeichnungsdatum

25.09.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 179/2023

Sprachen

Chinesisch, Deutsch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, am 1. Dezember 1996 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken und die wirtschaftliche, Industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß dieses Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der gegenseitigen Zusammenarbeit schafft,
  • Strichaufzählung
    in Übereinstimmung mit dem Rechtsbestand der Vertragsparteien und dem Rechtsbestand der Europäischen Union (EU) sowie den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO),
  • Strichaufzählung
    im Wissen um die Bedeutung, die dem Umweltschutz bei der Weiterentwicklung der Wirtschaft zukommt,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften,

wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

20.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023

Gesetzesnummer

20012397

Dokumentnummer

NOR40257000