Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 100Artikel 100
Text
ARTIKEL 100
Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:
Politikdialog über die audiovisuelle und die Medienpolitik,
Zusammenarbeit in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
Zusammenarbeit im Bereich Audiovisuelles und Medien, einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Dokumentnummer
NOR40259852