Norm Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz× ▾ ‹›Gliederung Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz Fassungen (Gesetz) ab 15.02.2024 — BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.02.2024 BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.02.2024 Art. 1