Norm Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz× ▾ ‹›Gliederung Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz Fassungen (Gesetz) ab 15.02.2024 — BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.02.2024 BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1