Norm LF–JSVO× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliche Jugendarbeitsschutzverordnung (LF–JSVO) Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2024 — BGBl. II Nr. 50/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.06.2024 BGBl. II Nr. 50/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeine Bestimmungen§ 2Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen§ 3Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen§ 4Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen§ 5Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln§ 6Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge§ 7Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen§ 8Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften