Norm Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2023 — BGBl. II Nr. 131/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.2023 BGBl. II Nr. 131/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2AnlagenAnl. 1