Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2024× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2024 Fassungen (Gesetz) ab 25.05.2024 — BGBl. II Nr. 130/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 25.05.202408.09.2025 BGBl. II Nr. 130/2024 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.05.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2