Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frühe-Hilfen-Vereinbarung (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 136/2024Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2024,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Anlage 1 Rahmenkonzeption Frühe Hilfen
Unter Frühen Hilfen wird ein Gesamtkonzept von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs verstanden, das die Ressourcen und Belastungen von Familien in spezifischen Lebenslagen berücksichtigt. Ein zentrales Element von Frühen Hilfen ist die bereichs- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung von vielfältigen Angeboten, Strukturen sowie Akteurinnen und Akteuren in allen relevanten Politik- und Praxisfeldern.
Ein Kernelement von Frühen Hilfen sind regionale Frühe-Hilfen-Netzwerke zur bedarfsgerechten Unterstützung von „Familien“ in belastenden Situationen. Sie werden auf regionaler Ebene etabliert, sind leicht erreichbar, gut vernetzt und bieten durch ein aufsuchendes Angebot niederschwellige Unterstützung. Im Rahmen des Frühe-Hilfen-Netzwerks begleitet eine Bezugsperson (Familienbegleiter:in) die Familie in belastenden Situationen kontinuierlich und organisiert im Sinne einer Lotsenfunktion dem spezifischen Bedarf entsprechend das jeweils passende Angebot aus dem multiprofessionellen System. Dieses wird von einer zentralen Stelle koordiniert (Netzwerkmanagement).
Ziele der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke:
Systematisches und frühzeitiges Erkennen sowie Erreichen von Familien in belastenden Lebenssituationen
Fördern einer sicheren Eltern-Kind-Bindung und einer gelingenden Eltern-Kind-Interaktion und – Beziehung
Fördern einer gesunden Entwicklung der Kinder
Fördern des psychosozialen Wohlbefindens und der Gesundheit von Eltern/Familien in belastenden Lebenssituationen
Stärken der Familien („Empowerment“ im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe)
Fördern von gesundheitlicher Chancengerechtigkeit durch bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung (insb. auch sozial benachteiligte Familien)
Aufgaben der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke:
Abklärung passgenauer Hilfen und deren Vermittlung an unterstützungsbedürftige Familien über eine zentrale Stelle
Längerfristige psychosoziale Unterstützung und Begleitung der Familien in belastenden Lebenslagen durch zielgruppenorientierte Angebote
Gesundheitsförderung und Förderung von Gesundheitskompetenz
Sicherung eines niederschwelligen Zugangs (vor allem durch aufsuchende Angebote)
Sensibilisierung aller potenziellen Netzwerkpartner:innen und insbesondere der (primär)- vermittelnden Institutionen und Personen sowohl hinsichtlich der Angebote als auch des spezifischen Bedarfs bei Familien
Vernetzung aller relevanten Unterstützungsangebote in der Region
Kernfunktionen der regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerke:
Familien werden aktiv und systematisch erreicht: Berufsgruppen und Einrichtungen, die mit (werdenden) Familien und Kleinkindern arbeiten, erkennen den Bedarf und stellen mit Zustimmung der Familien den Kontakt zur Einrichtung, die mit der Familienbegleitung und dem Netzwerkmanagement beauftragt ist, her.
Familien werden über längere Zeit kontinuierlich, umfassend und niederschwellig begleitet: Die Familienbegleiter:innen unterstützen vor allem im Rahmen von Hausbesuchen die Familien über einen längeren Zeitraum, stellen die Beziehungskontinuität mit den betreuten Familien sicher, erkennen den konkreten Bedarf und organisieren und koordinieren die Unterstützungsleistungen.
Fallübergreifende wie fallbezogene Kooperation und Vernetzung wird sichergestellt: Ein regionales Netzwerk mit verschiedensten Angeboten für Schwangere und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern fungiert als multiprofessionelles Unterstützungssystem mit gut koordinierten, vielfältigen Angeboten für Eltern und Kinder. Ein Netzwerk-Management kümmert sich um den Aufbau und die laufende Pflege der Kooperationen.
Die Umsetzung von Frühen Hilfen auf regionaler Ebene wird auf Bundesebene vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen fachlich begleitet und unterstützt.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2024
Dokumentnummer
NOR40264528