Norm Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung× ▾ ‹›Gliederung Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung Fassungen (Gesetz) ab 08.08.2024 — BGBl. II Nr. 218/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.08.2024 BGBl. II Nr. 218/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.08.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Fachliche Voraussetzungen§ 3Entziehung der Ermächtigung§ 4Inkrafttreten