Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 222/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar (vgl. § 11).Ist auf Sachverhalte ab dem 1. Oktober 2022 rückwirkend anwendbar vergleiche Paragraph 11,).
Text
2. Abschnitt
Verfahren und technische Abwicklung
Antragstellung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Vergütungsberechtigt ist der Betriebsinhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der die Flächen, für welche die Vergütung beantragt wird, bewirtschaftet.
(2)Absatz 2,Der Antrag auf Vergütung ist bei der AMA innerhalb des Antragstellungszeitraums (§ 2 Abs. 1 Z 4) mit dem Antrag für flächenbezogene Interventionen im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach Art. 65 der Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1306/2013, ABl. Nr. L 435 vom 6.12.2021 S. 187 in der Fassung ABl. Nr. L 216 vom 19.8.2022 S. 1 (Mehrfachantrag), einzureichen.Der Antrag auf Vergütung ist bei der AMA innerhalb des Antragstellungszeitraums (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4,) mit dem Antrag für flächenbezogene Interventionen im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach Artikel 65, der Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1306 aus 2013,, Amtsblatt Nummer L 435 vom 6.12.2021 Seite 187 in der Fassung Amtsblatt Nummer L 216 vom 19.8.2022 Seite 1 (Mehrfachantrag), einzureichen.
(3)Absatz 3,Anzugeben sind
Name und Anschrift des Antragstellers,
Betriebsort des Betriebes (soweit von Z 1 abweichend),Betriebsort des Betriebes (soweit von Ziffer eins, abweichend),
Art und Ausmaß der Flächen nach § 6, für die eine Vergütung beantragt wird,Art und Ausmaß der Flächen nach Paragraph 6,, für die eine Vergütung beantragt wird,
Bankverbindung und Namenskonto bei einem Kreditinstitut.
(4)Absatz 4,Dem Antrag ist eine Erklärung des Antragstellers beizufügen, dass
die von ihm zu den in § 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 genannten Zwecken eingesetzten Mengen an Gasöl gemäß Anlage 1 NEHG 2022 dem Geltungsbereich des NEHG 2022 unterlagen unddie von ihm zu den in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Zwecken eingesetzten Mengen an Gasöl gemäß Anlage 1 NEHG 2022 dem Geltungsbereich des NEHG 2022 unterlagen und
kein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 3 vorliegt.kein Ausschlussgrund nach Paragraph 6, Absatz 3, vorliegt.
(5)Absatz 5,Abweichend von Abs. 2 war der Antrag für den Vergütungszeitraum 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Der Antrag für den Vergütungszeitraum 2022 hatte durch Korrektur des Mehrfachantrages 2022 zu erfolgen.Abweichend von Absatz 2, war der Antrag für den Vergütungszeitraum 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Der Antrag für den Vergütungszeitraum 2022 hatte durch Korrektur des Mehrfachantrages 2022 zu erfolgen.
Schlagworte
Verwaltungssystem
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2024
Dokumentnummer
NOR40264813