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Art. 7

Fassungen
ab 04.11.2024 — BGBl. III Nr. 140/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 7 heute04.11.2024 BGBl. III Nr. 140/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Zusatzprotokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

04.11.2024BGBl. III Nr. 140/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Schlussbestimmungen

Artikel 7

Unterzeichnung, Ratifikation, Beitritt

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll liegt für Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder Vertragsparteien des Übereinkommens sind und die entweder Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa sind oder nach Absatz 8 des der Kommission erteilten Auftrags in beratender Eigenschaft zu der Kommission zugelassen sind, zur Unterzeichnung auf.
  2. Absatz 2,Dieses Protokoll liegt vom 27. bis einschließlich 30. Mai 2008 in Genf und nach diesem Zeitpunkt bis einschließlich 30. Juni 2009 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
  3. Absatz 3,Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten und steht den in Absatz 1 bezeichneten Nichtunterzeichnerstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, zum Beitritt offen.
  4. Absatz 4,Die Staaten, die nach Absatz 11 des der Wirtschaftskommission für Europa erteilten Auftrags berechtigt sind, an gewissen Arbeiten der Kommission teilzunehmen, und die dem Übereinkommen beigetreten sind, können nach Inkrafttreten dieses Protokolls durch Beitritt dessen Vertragsparteien werden.
  5. Absatz 5,Die Ratifikation oder der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
  6. Absatz 6,Jede Ratifikations- oder Beitrittsurkunde, die hinterlegt wird, nachdem eine nach Artikel 13 angenommene Änderung dieses Protokolls in Kraft getreten ist, gilt für das Protokoll in der geänderten Fassung.

Im RIS seit

11.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2024

Gesetzesnummer

20012682

Dokumentnummer

NOR40265003