Rechtstracker.at

Anl. 1 MAV 2024

Fassungen
ab 01.10.2024 — BGBl. II Nr. 249/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.10.2024 BGBl. II Nr. 249/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Militärauszeichnungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2024BGBl. II Nr. 249/2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MAV 2024

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Anlage 1

Beschreibung des Militär-Verdienstzeichens

Das Militär-Verdienstzeichen besteht aus einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten, golden bordierten Kreuz von 60 mm Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon mit glattem, rot emaillierten Ring und ein aufgelegter, vergoldeter, dem Bundeswappen entsprechender Adler. Zwischen den Kreuzbalken befinden sich zwei gekreuzte, vergoldete Schwerter. Die weiß emaillierte Rückseite des Medaillons zeigt die Aufschrift „VERDIENST“.

Im RIS seit

16.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20012688

Dokumentnummer

NOR40265191