Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 249/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
Anlage 2
Beschreibung der Tapferkeitsmedaille
Kleinod:
Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm, mit beiderseitig erhöhtem Rand. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „FORTITUDINI“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt das militärische Hoheitszeichen mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.
Band:
Weiß, 45 mm breit, mit einem rot (ponceau) und weiß quer gerippten 25 mm breiten Mittelstreifen und beiderseits mit 5 mm vom Rand entfernten, 5 mm breiten rot (ponceau) Streifen versehen.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Dokumentnummer
NOR40265192