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Anl. 2 MAV 2024

Fassungen
ab 01.10.2024 — BGBl. II Nr. 249/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.10.2024 BGBl. II Nr. 249/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Militärauszeichnungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2024BGBl. II Nr. 249/2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

MAV 2024

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Anlage 2

Beschreibung der Tapferkeitsmedaille

  1. Ziffer eins
    Kleinod:
    Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm, mit beiderseitig erhöhtem Rand. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „FORTITUDINI“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt das militärische Hoheitszeichen mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.
  2. Ziffer 2
    Band:
    Weiß, 45 mm breit, mit einem rot (ponceau) und weiß quer gerippten 25 mm breiten Mittelstreifen und beiderseits mit 5 mm vom Rand entfernten, 5 mm breiten rot (ponceau) Streifen versehen.

Im RIS seit

16.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20012688

Dokumentnummer

NOR40265192