Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
ab 25.09.2024 — BGBl. II Nr. 257/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2 heute25.09.2024 BGBl. II Nr. 257/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ladepunkt-Daten-VO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

25.09.2024BGBl. II Nr. 257/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

58/02 Energierecht

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
    1. Ziffer eins
      „Ad-hoc-Preis“ den Preis, den der Betreiber eines Ladepunktes einem Endnutzer für das punktuelle Aufladen in Rechnung stellt;
    2. Ziffer 2
      „alphanumerisches Identifikationszeichen“ das aus Buchstaben und Zahlen bestehende Zeichen zur eindeutigen Identifikation einer Ladestelle, eines Ladepunkts oder eines E-Mobilitätsdienstleisters, das die E-Control gemäß Paragraph 4 a, Absatz 2, des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe vergeben kann;
    3. Ziffer 3
      „Betreiber“ Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten;
    4. Ziffer 4
      „Dynamische Daten“ Daten, die sich häufig oder regelmäßig verändern;
    5. Ziffer 5
      „Statische Daten“ Daten, die sich nicht häufig oder regelmäßig verändern.
  2. Absatz 2,Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2018,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021,.
  3. Absatz 3,Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Im RIS seit

24.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2024

Gesetzesnummer

20012694

Dokumentnummer

NOR40265328