Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (Bund – OÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 148/2024Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2024,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 1
Zielsetzungen
Hauptzielsetzung dieser Vereinbarung ist es, für den Ziel- und Quellverkehr mit dem PKW (Individualverkehr) von und nach Linz sowie vom Umland durch Linz ins Umland ein attraktives Alternativangebot im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV) bereit zu stellen, Marktanteile für den ÖPNRV zu gewinnen und eine zusätzliche Schieneninfrastruktur unter adäquater Nutzung vorhandener Infrastrukturen zu schaffen und sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und den Einsatz von elektrisch betriebenen und energieeffizienten Verkehrsmitteln einen Beitrag zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung sowie zur Dekarbonisierung des Verkehrs (und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele) zu leisten.
Schlagworte
Personenregionalverkehr, Zielverkehr
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Dokumentnummer
NOR40265947