Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (Bund – OÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 148/2024Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2024,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 4
Kosten
(1)Absatz eins,Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (Werte jeweils in Mio. €, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3):
Jahr | Grund- und Errichtungskosten | Valorisierung | Risikovorsorge | Summe |
2022 | 0,196 | | | 0,196 |
2023 | 0,836 | | | 0,836 |
2024 | 1,639 | 0,039 | 0,094 | 1,773 |
2025 | 7,613 | 0,713 | 1,493 | 9,819 |
2026 | 12,399 | 1,501 | 2,435 | 16,335 |
2027 | 38,083 | 5,677 | 7,043 | 50,804 |
2028 | 171,668 | 30,522 | 30,829 | 233,019 |
2029 | 180,416 | 37,390 | 34,240 | 252,045 |
2030 | 121,637 | 28,879 | 30,811 | 181,327 |
2031 | 66,537 | 17,856 | 21,098 | 105,491 |
2032 | 53,913 | 16,177 | 17,523 | 87,613 |
Summe | 654,937 | 138,755 | 145,566 | 939,258 |
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(2)Absatz 2,Die Gesamtkosten des Vorhabens nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2023 und enthalten eine Risikovorsorge. Sie sind mit folgenden Werten auf das Projektende vorausvalorisiert: 2023: 4,1%, ab 2024: jährlich 2,5%. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Indexentwicklung haben keinen Einfluss auf den absoluten Deckelungsbetrag gemäß Abs. 1, es sei denn, die oben angeführten Valorisierungen werden in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen oder unterschritten. In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlichen Indexentwicklung (gemäß den tatsächlichen Wertsicherungsklauseln in den Verträgen zur Umsetzung des Vorhabens) der Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung befasst.Die Gesamtkosten des Vorhabens nach Absatz eins, beruhen auf der Preisbasis 2023 und enthalten eine Risikovorsorge. Sie sind mit folgenden Werten auf das Projektende vorausvalorisiert: 2023: 4,1%, ab 2024: jährlich 2,5%. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Indexentwicklung haben keinen Einfluss auf den absoluten Deckelungsbetrag gemäß Absatz eins,, es sei denn, die oben angeführten Valorisierungen werden in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen oder unterschritten. In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlichen Indexentwicklung (gemäß den tatsächlichen Wertsicherungsklauseln in den Verträgen zur Umsetzung des Vorhabens) der Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung befasst.
(3)Absatz 3,Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit von deren Planungs- und Baufortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Absatz 2, sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit von deren Planungs- und Baufortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.
Schlagworte
Grundkosten, Risikotragung, Planungsfortschritt
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Dokumentnummer
NOR40265950