Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
ab 11.07.2024 — BGBl. I Nr. 148/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute11.07.2024 BGBl. I Nr. 148/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2024,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

11.07.2024BGBl. I Nr. 148/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 3

Vorhaben

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, den Bau der „Regionalstadtbahn Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
  2. Absatz 2,Das Vorhaben umfasst die in der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 173 aus 2021,, noch nicht umfassten Planungen für die Einreichplanung im Bauabschnitt 5 und die Vorprojekts- und Einreichplanung im Bauabschnitt 6 sowie den Bau der Regionalstadtbahn im Stadtgebiet von Linz.
  3. Absatz 3,Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.

Schlagworte

Vorprojektsplanung

Im RIS seit

25.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20012717

Dokumentnummer

NOR40265949