Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz (Bund – OÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 148/2024Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2024,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 3
Vorhaben
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Art. 1 überein, den Bau der „Regionalstadtbahn Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, den Bau der „Regionalstadtbahn Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
(2)Absatz 2,Das Vorhaben umfasst die in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz, BGBl. I Nr. 173/2021, noch nicht umfassten Planungen für die Einreichplanung im Bauabschnitt 5 und die Vorprojekts- und Einreichplanung im Bauabschnitt 6 sowie den Bau der Regionalstadtbahn im Stadtgebiet von Linz.Das Vorhaben umfasst die in der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 173 aus 2021,, noch nicht umfassten Planungen für die Einreichplanung im Bauabschnitt 5 und die Vorprojekts- und Einreichplanung im Bauabschnitt 6 sowie den Bau der Regionalstadtbahn im Stadtgebiet von Linz. (3)Absatz 3,Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.
Schlagworte
Vorprojektsplanung
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Dokumentnummer
NOR40265949