Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 420/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Erhebungsmerkmale
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage II Spalte A auf der Ebene gemäß Anlage II Spalte F zu erheben:Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage römisch zwei Spalte A auf der Ebene gemäß Anlage römisch zwei Spalte F zu erheben:
Anzahl der erzeugten Konsumeier (Stück, Kilogramm),
Anzahl der erzeugten Konsumeier (Stück, Kilogramm) aus biologischer Produktion,
Anzahl der wöchentlich in Brutschränken eingelegten Eier (Stück),
Anzahl der wöchentlich geschlüpften Küken (Stück),
Anzahl der ein- und ausgeführten Küken (Intra- und Extra-EU Importe und Exporte) (Stück),
Anzahl der Brütereien und
Kapazität der Brutschränke (Stück Bruteier).
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025
Dokumentnummer
NOR40267620