Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zielsteuerung-Gesundheit (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 1/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2025,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Art. 8Artikel 8
Entscheidungen zur Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene
In den Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit erfolgen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (Art. 21 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):In den Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit erfolgen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (Artikel 21, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
Beratung über den Entwurf für den Zielsteuerungsvertrag gemäß Art. 7Beratung über den Entwurf für den Zielsteuerungsvertrag gemäß Artikel 7
Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzzielsteuerung resultierenden Aufgaben
Jahresarbeitsprogramme zur konkreten Umsetzung des Zielsteuerungsvertrags
Zur Verwendung und Abrechnung der zusätzlichen Mittel gemäß Art. 31 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des GesundheitswesensZur Verwendung und Abrechnung der zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 31, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Zu Projekten bzw. Einsatz der Mittel im Bereich Digitalisierung/eHealth gemäß Art. 31 Abs. 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des GesundheitswesensZu Projekten bzw. Einsatz der Mittel im Bereich Digitalisierung/eHealth gemäß Artikel 31, Absatz 4, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Abnahme des Konzepts zur zielgerichteten, qualitätsvollen und verbindlichen Steuerung von Patientenwegen gemäß Art. 9 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des GesundheitswesensAbnahme des Konzepts zur zielgerichteten, qualitätsvollen und verbindlichen Steuerung von Patientenwegen gemäß Artikel 9, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Monitoring und Berichtswesen gemäß Art. 18 einschließlich des FinanzzielsteuerungsmonitoringsMonitoring und Berichtswesen gemäß Artikel 18, einschließlich des Finanzzielsteuerungsmonitorings
Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß Art. 21 bis Art. 25Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß Artikel 21 bis Artikel 25
Rahmenregelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene; Erarbeitung, Erprobung von Abrechnungsmodellen für eine sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs
(Weiter-) Entwicklung von Vergütungssystemen
Qualität inkl. der Einrichtung eines Qualitätsrats zur Steuerung und Koordinierung der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesens
Grundsätze, Ziele und Methoden für die Planungen einschließlich Planung Großgeräte intra- und extramural im Österreichischen Strukturplan Gesundheit und in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit
Angelegenheiten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit einschließlich Planung Großgeräte (intra- und extramural)
Angelegenheiten der transparenten Darstellung, der vollständigen Budgetierung und der Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten bzw. Krankenanstaltenverbände sowie der transparenten Darstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung für den extramuralen Bereich
Grundsätze und Ziele für die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Gesundheitsförderung
Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung
Evaluierung der von der Bundes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben
Schlagworte
Finanzierungsmechanismus
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Dokumentnummer
NOR40267943