Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vet-GebrauchsinformationsV
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 10/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
Besondere Vorsichtsmaßnahmen und sonstige Warnhinweise
§ 7.Paragraph 7,
Die Angaben gemäß Art. 14 Abs. 1 lit. i der Verordnung (EU) 2019/6 umfassen insbesondere: Die Angaben gemäß Artikel 14, Absatz eins, Litera i, der Verordnung (EU) 2019/6 umfassen insbesondere:
besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten
besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwenderin bzw. den Anwender
besondere Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den Umweltschutz
sonstige Vorsichtsmaßnahmen
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder Legeperiode, Fortpflanzungsfähigkeit
Wechselwirkungen, insbesondere mit anderen Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln
mögliche Symptome bei einer Überdosierung sowie Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung, wenn dies aus Gründen der Tierarzneimittelsicherheit geboten erscheint
besondere Anwendungsbeschränkungen und besondere Anwendungsbedingungen
wesentliche Inkompatibilitäten.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Dokumentnummer
NOR40268148