Norm Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2 Fassungen (Gesetz) ab 02.04.2007 — BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.04.2007 BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.04.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Europarat · Der Generalsekretär