Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Absatz 2
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2025,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
02.04.2007
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Langtitel
Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2025 (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58. BR: AB 7037 S. 709.)
Ratifikationstext
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2025
Dokumentnummer
NOR40269019