Norm Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2 Fassungen (Gesetz) ab 02.04.2007 — BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.04.2007 BGBl. III Nr. 43/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 1 Jahr1 Jahr6 Monate3 Monate1 Monat Art. 1