Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 66/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Text
Artikel 24
Austausch der Unterlagen
Jeder Vertragsstaat erhält anlässlich der Unterzeichnung dieses Staatsvertrags eine von den die Delegationen leitenden Personen signierte Ausfertigung des in Art. 2 Abs. 1 angeführten „Technischen Berichts zum Gemeinsamen Werk“.Jeder Vertragsstaat erhält anlässlich der Unterzeichnung dieses Staatsvertrags eine von den die Delegationen leitenden Personen signierte Ausfertigung des in Artikel 2, Absatz eins, angeführten „Technischen Berichts zum Gemeinsamen Werk“.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Dokumentnummer
NOR40269545