Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Betreuung der Schulbibliothek
§ 4.Paragraph 4,
Ist eine Vertragslehrperson mit der Betreuung einer nach dem Modell „Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“ eingerichteten Schulbibliothek betraut, ist diese Tätigkeit, wenn die Schule mehr als 300 Schülerinnen und/oder Schüler aufweist, in folgendem Ausmaß der Unterrichtserteilung gleichzuhalten:
als 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse I (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),als 7,293 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch eins (bis 600 Schülerinnen und Schüler, rund 5000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: neun Stunden),
als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse II (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),als 9,116 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch zwei (über 600 Schülerinnen und Schüler, rund 7500 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: elf Stunden),
als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse III (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).als 10,94 Wochenstunden die Betreuung einer Schulbibliothek der Größenklasse römisch drei (über 1000 Schülerinnen und Schüler, rund 10000 Bände, wöchentliche Öffnungszeit: 13,5 Stunden).
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2025
Dokumentnummer
NOR40270110