Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gleichhaltung von Nebenleistungen der Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes mit der Unterrichtserteilung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 124/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Verbot der Mehrfachberücksichtigung
§ 5.Paragraph 5,
Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt II des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen. Soweit die Betreuung von Aufgaben durch andere Bedienstete als Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst oder Lehrpersonen, die nicht dem Abschnitt römisch zwei des VBG unterliegen, erfolgt, ist eine Gleichhaltung solcher Aufgaben mit der Unterrichtserteilung ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2025
Dokumentnummer
NOR40270111